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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | BW Kabinett gibt Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Anhörung frei. | 80 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 591399 | ||
Datum | 10.11.2009 13:28 MSG-Nr: [ 591399 ] | 25988 x gelesen | ||
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Geschrieben von Daniel Hermann Glaube ich nicht. Nur sind in den meisten Feuerwehr-Foren die FFler in der absoluten Ueberzahl und von daher ist die Meinungslage klar in eine Richtung verschoben... Zum Glück ist mein Weltbild nicht auf dem Feuerwehr-Forum aufgebaut. Ich kenne sogar richtige, echte BF'ler. Geschrieben von Daniel Hermann Da ist mir eine einzige Stadt bekannt. Wenn ich mich richtig erinnere, dann hat man in Berlin in den 80ern auch versucht ohne Freiwillige auszukommen. Geschrieben von Daniel Hermann Ich hole mir ehrenamtliches Personal mit Mindestausbildung und brauche daher kein Geld fuer hauptamtliches Fachpersonal auszugeben. Man kann natürlich den höhenrettenden Taucherrettungsassistenten fordern und auch ausbilden, die Frage ist, dann ob man den während seiner jährlichen Fortbildungen noch auf einen Einsatz schicken kann. Geschrieben von Daniel Hermann Ob das Sicherheitsniveau im 2. Abmarsch dadurch eventuell nicht auf dem selben Level bleibt ist ja erstmal egal. Ob ich das Sicherheitsniveau im 2. Abmarsch mit der gerade in den Feierabend entlassenen Freischicht halten kann, will ich mal bezweifeln. Und über die arbeitsrechtlichen Dinge brauchen wir da dann nicht mehr reden. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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