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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Einbinden Hohlstrahlrohr | 10 Beiträge | ||
Autor | Joch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg | 591131 | ||
Datum | 08.11.2009 21:41 MSG-Nr: [ 591131 ] | 9206 x gelesen | ||
Salü, gestern hatte ich während der Prüfung des Grundlehrganges FF eine Diskussion mit einem unserer BFler. Ich hatte die Tatsache, dass das Hohlstrahlrohr nach klassischer FwDV-1-Weise eingebunden wurde (Mastwurf an der Kupplung, Halbschlag an der Mündung) nicht bemängelt. Laut Aussage des Kollegen wäre für Hohlstrahlrohre nur die Methode Mastwurf über Kupplung/durch Bügelgriff zugelassen, die FwDV-Methode falsch. So würde verhindert, dass sich das Hohlstrahlrohr versehentlich öffnet. Nachdem ich heute nochmal das Buch von Holger de Vries ("Brandbekämfung") zu Rate gezogen habe stellen sich mir ein zwei Fragen: 1) gibt es inzwischen eine solche Vorschrift? De Vries spricht von "es bietet sich an". Mir ist von einem MUSS nichts bekannt. 2) welchen genauen Vorteil hat dieses andere Einbinden? Auch de Vries spricht davon, dass ein Öffnen so verhindert wird. Da ich einen Schlauch allerdings drucklos hochziehe kann mir das aber doch egal sein. Jochen Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung. | ||||
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