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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Berufstkraftfahrer-Qualifikations-Gesetz | 29 Beiträge | ||
| Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 590732 | ||
| Datum | 06.11.2009 14:28 MSG-Nr: [ 590732 ] | 6014 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Sven Rienas Das Problem ist das es offensichtlich zumindest hier das ganz anders aussieht: IHK Bielefeld Auf Nachfrage wurde auf die hoheitliche Aufgabe abgezielt und dies steht eben nicht im Gesetz. ... das ist nach der dortigen Beschreibung aber wieder was ganz anderes: da ist einer als "ziviler" Fahrer bei einer Polizeidienststelle angestellt (also kein Polizeivollzugsbeamter = hoheitlicher Aufgabenträger). Auf Feuerwehr umgelegt wäre das ein Fahrer, der nicht gleichzeitig Einsatzkraft ist sondern nur Fiskalfahrten (Besorgung/Werkstatt...) ausführt. Gruss Gerhard | ||||
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