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Dienstanweisung
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaEine Dienstanweisung aus dem Jahre 200812 Beiträge
AutorThom8as 8E., Hohenstein / Thüringen589955
Datum01.11.2009 21:46      MSG-Nr: [ 589955 ]5459 x gelesen

Ich bin beeindruckt! Da hat sich einer richtig Mühe gegeben. Folgende Fragen stellen sich mir: Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß gegen die DA? Wenn ich mir die Gerätehäuser und Fahrzeuge auf der Internetseite so ansehe, sind Fahrzeuge und Geräteheuser auch nicht auf dem neuesten Stand. Wie reagieren die Fw-Mitglieder auf eine, doch recht vollständig gefasste DA mit dem Querverweis auf die UVV, wenn die von der Gemeinde gestellten Fahrzeuge und Häuser dieser noch nicht entsprechen und damit die UVV und andere Gesetzlichkeiten auch auch nicht einhaltbar sind?

Dies ist ein Problem vieler Flächengemeinden mit mehreren Ortswehren, so auch meiner eigenen. Die Fragen sollen daher keine Abwertung der Fw-Arbeit im Amt Friesack sein, sondern wirkliches Interesse!

Gibt es in anderen Wehren vergleichbare Dienstanweisungen?

mkg
thomas



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 01.11.2009 19:47 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 01.11.2009 20:23 Pete7r A7., Ohrdruf
 01.11.2009 21:46 Thom7as 7E., Hohenstein
 01.11.2009 21:48 Chri7sti7an 7F., Wernau
 03.11.2009 19:16 Ralf7 H.7, Drebkau
 02.11.2009 10:31 Lutz7 R.7, Weener
 03.11.2009 12:12 Henn7ing7 R.7, Flensburg
 03.11.2009 15:31 ., Krefeld
 03.11.2009 17:32 Jürg7en 7M., Weinstadt
 03.11.2009 21:24 Henn7ing7 R.7, Flensburg
 03.11.2009 18:28 Anto7n K7., Mühlhausen
 04.11.2009 05:36 Flor7ian7 B.7, Völklingen

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