Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Eine Dienstanweisung aus dem Jahre 2008 | 12 Beiträge |
Autor | Thom8as 8E., Hohenstein / Thüringen | 589955 |
Datum | 01.11.2009 21:46 MSG-Nr: [ 589955 ] | 5459 x gelesen |
Dienstanweisung
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Ich bin beeindruckt! Da hat sich einer richtig Mühe gegeben. Folgende Fragen stellen sich mir: Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß gegen die DA? Wenn ich mir die Gerätehäuser und Fahrzeuge auf der Internetseite so ansehe, sind Fahrzeuge und Geräteheuser auch nicht auf dem neuesten Stand. Wie reagieren die Fw-Mitglieder auf eine, doch recht vollständig gefasste DA mit dem Querverweis auf die UVV, wenn die von der Gemeinde gestellten Fahrzeuge und Häuser dieser noch nicht entsprechen und damit die UVV und andere Gesetzlichkeiten auch auch nicht einhaltbar sind?
Dies ist ein Problem vieler Flächengemeinden mit mehreren Ortswehren, so auch meiner eigenen. Die Fragen sollen daher keine Abwertung der Fw-Arbeit im Amt Friesack sein, sondern wirkliches Interesse!
Gibt es in anderen Wehren vergleichbare Dienstanweisungen?
mkg
thomas
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| 01.11.2009 19:47 |
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Flor7ian7 B.7, Völklingen |
| 01.11.2009 20:23 |
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Pete7r A7., Ohrdruf |
| 01.11.2009 21:46 |
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Thom7as 7E., Hohenstein | |