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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Urteile zur Haftung der Kommunen bei Berufung unzureichend qual. FK ? | 1 Beitrag | ||
Autor | Wern8er 8G., Wernigerode/Harz / Sachsen-Anhalt | 589182 | ||
Datum | 27.10.2009 14:36 MSG-Nr: [ 589182 ] | 2835 x gelesen | ||
Hallo, im Zuge einer Diskussion trat bei uns die Frage zu Haftungsfragen von Kommunen in solchen Fällen auf, in denen die Kommune (entgegen dem negativen Anhörungsergebnis des Landkreises) im Zuge eines Vorschlags- und Berufungsverfahrens zum Wehrleiter/Stellvertreter diesen an sich ungeigneten Kandidaten dennoch zum WL/Stv. berufen und eingesetzt hat und es dann durch Diesen zu Fehlentscheidungen o.ä. gekommen ist, für die seine Kommune haftbar gemacht wurde/haftbar gemacht werden sollte?! Kennt jemand hier spezifische/einschlägige Urteile aus deutschen Landen bzw. Fundstellen einschlägiger Kommentarliteratur? Danke Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner Greif "Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!" | ||||
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