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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechtsschutz für Führungskräfte | 64 Beiträge | ||
Autor | Jörn8 P.8, Briesen (Mark) / Brandenburg | 587758 | ||
Datum | 17.10.2009 22:56 MSG-Nr: [ 587758 ] | 10655 x gelesen | ||
Ich noch mal erst mal vielen Dank für das geschriebene Wort! Ich sehe das hauptsächlich so: Hat eine Führungskraft eine Entscheidung getroffen, die sich als ungünstig oder mit ungünstigen Folgen oder absolut falsch erweist, dann sehe ich das so, dass Ihm ein Rechtsbeistand dazu zur Verfügung stehen sollte. Egal ob im Einsatz diese Entscheidung getroffen wurde oder nicht. Bei uns ist so etwas noch nicht aufgetreten, aber wie stünde ein z.B. Gruppenführer da, der sich für sein Ehrenamt den A... aufreißt. Was nützen denn Attraktivitätsprogramme fürs Ehrenamt, wenn man keine Hilfe hat, wenn man selber welche braucht? Man sollte nun schon eine Eignung zur Führungskraft haben, aber wie gesagt keiner von uns kann vor Fehler sicher sein. MkG Gruss Jörn | ||||
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