Rubrik | Einsatz |
zurück
|
Thema | Vorschrift DL-Besatzung! | 19 Beiträge |
Autor | Kars8ten8 H.8, Greifswald / Mecklenburg-Vorpommern | 587277 |
Datum | 15.10.2009 12:59 MSG-Nr: [ 587277 ] | 6045 x gelesen |
Hallo Forumgemeinde,
habe da mal eine Frage an die,welche recht fit in Sachen Vorschriften sind.
Ich brauche Hinweise dadrauf,wo ich Vorschriften/Rechtsgrundlagen finden oder nachlesen kann,in denen ganz klar und unmissverständlich drin steht,was die Mindesbesatzung für eine DL und die dazugehörigen Mindestqualikfikationen der Kollegen sein muss.
Nach meinem Kenntnisstand sollte eine DL mit einem Fahrzeugführer(Gruppenführerqualifikation,DL-Maschinist) und einem DL-Maschinisten besetzt sein,was auf der Seite Drehleiter.Info auch als Standard angesehen wird.Auch gab es in diesem Jahr in der Brandschutz einen Artikel darüber,welcher mich aber noch nicht ganz zufrieden gestellt hat.
So,ich hoffe nun auf aufschlußreiche Informationen, bedanke mich schonmal im Vorraus verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Karsten
Ich vertrete hier ausschließlich nur meine private Meinung.Respekt ist eine Tugend die leider immer mehr verkommt!!
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
| antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 15.10.2009 12:59 |
|
Kars7ten7 H.7, Greifswald | |