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Thema | Berufung / Bestellung zum Gruppenführer verweigert | 102 Beiträge | ||
Autor | Patr8ick8 K.8, Soest / NRW | 587158 | ||
Datum | 14.10.2009 20:25 MSG-Nr: [ 587158 ] | 38528 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Fischer Was macht man beim AGT, der nicht (mehr) als solcher eingesetzt werden soll, obwohl er den Lehrgang besucht hat? Eben. Die Kennzeichnung vom Helm. hallo, inwiefern "nicht mehr eingesetzt werden soll" -> aus g26.3-, oder anderen pot. Tauglichkeitsgründen?? Denn wenn man das an der allgemeinen "Tauglichkeit" nach g26.3 festmacht, würde der Vergleich in meinen Augen etwas hinken - oder müssen dann alle Führungskräfte regelmäßig zur GF-MPU ? Sofern ich nicht völlig daneben liege, bekommt man bei uns (soest / nrw) laut Qualifikation ( GF / ZF usw ) die Kennzeichnung an den Rand des Helms - unabhängig davon, ob man jetzt stv. Löschgruppenführer oder sonstwer ist. Und das ergibt für mich auch durchaus Sinn. Gruß Some say... | ||||
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