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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ersatz Verdienstausfall Selbständige | 8 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg | 586987 | ||
Datum | 14.10.2009 11:27 MSG-Nr: [ 586987 ] | 7512 x gelesen | ||
Hallo zusammen, bei uns (BaWü) ist dem ehrenamtlich tätigen FA (SB) auf Antrag der Verdienstausfall (+ ev. Auslagen) für Zeiten (Einsatz, Übung, Fortbildung) innerhalb seiner sonst üblichen Arbeitszeit zu ersetzen. Geregelt im Feuerwehrgesetz BW. Bei uns ist es üblich ist, dass der Arbeitgeber den Lohn fortzahlt und ggf. (nicht immer) sich anteilig von der Gemeinde erstatten lässt. Haushaltsführende Personen (Hausfrauen und -männer) erhalten pauschal 8 €/Std auf Antrag. Außerhalb der üblichen Arbeitszeit gibt es nach unserer Feuerwehrentschädigungssatzung (FES) eine pauschalierte Aufwandsentschädigung für Ausbildungszeiten in Höhe von 2,50 €/Std. Also nicht für Einsatz und normalen Übungsbetrieb. Personen mit erhöhtem Zeitaufwand (Kdt. / Gerätewart u.ä.) erhalten eine Jahrespauschale. Selbständige müssen ihren Verdienstausfall z.b. beim Einsatz nachweisen und bekommen nach FES diesen bis zu einem Höchstsatz von 20 €/h für max. 8 Std. am Tag ersetzt. Nun zu unserem Problem: - Einige unserer Selbständigen monieren, dass dieser Satz viel zu niedrig sei, jeder wüsste was eine Handwerkerstunde heute kostet. (Info: Die Gemeinde erhebt bei kostenpflichtigen Einsätzen 18 € / Std.) - Diese 20 € werden steuer- und abgabefrei (quasi netto) ausbezahlt. - Wir haben Arbeitnehmer, denen nachweislich mehr als 35€/h (brutto) bezahlt werden, hier muss die Gemeinde nach Gesetz voll ersetzen -Manche Selbständige führen als regelmäßigen Arbeitstag auch den Samstag auf. Das hat zur Folge das bei Fortbildungen am Samstag, der selbständige (bis zu) 20 €/h erhalten könnte, der Kamerad Arbeitnehmer aber „nur“ 2,50 € fordern kann. Wie habt ihr das gelöst? Habt ihr eine entsprechend Satzung? Gruß vom See Jürgen | ||||
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