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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Es brennt in Chemnitz! Umsetzung der EU Arbeitszeitrichtlinie | 6 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8H., Oberhäslich bei Dippoldiswalde / Sachsen | 586455 | ||
Datum | 12.10.2009 10:42 MSG-Nr: [ 586455 ] | 6843 x gelesen | ||
Das derzeitige Dienstchaos bei der Berufsfeuerwehr Chemnitz belegt, wie sich eine EU-Regelung auf die Bürgerinnen und Bürger auswirken kann. Zum Sachverhalt: Weil Kollegen der Feuerwehr seit 2005 acht Stunden pro Woche über die eigentlich laut EU-Recht wöchentlich höchst zulässige Arbeitszeit von 48 Stunden für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Chemnitz im Einsatz waren, beantragten 61 der ca. 200, sich im Einsatzdienst befindlichen Feuerwehrbeamten, dafür einen Ausgleich bei ihrem Dienstherren. Ob ein finanzieller oder Freizeitausgleich erfolgen sollte, wurde der Stadtverwaltung Chemnitz freigestellt. Die Kollegen der Berufsfeuerwehr haben deutlich gemacht, dass Sie weiterhin bereit sind, die in Chemnitz derzeit geforderten 56 Stunden pro Woche im alten 24 Stunden Schichtsystem zu leisten. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger geht ihnen vor. Zum 01.09.2009 wurde ein verändertes Dienstsystem eingeführt, das eine Umsetzung von 91 Feuerwehreinsatzkräften nach sich zieht. Aufgrund des Antrages auf Ausgleich der Mehrarbeit sind die 61 Kollegen zwangsweise in den 48-Stunden-Dienst versetzt worden. So entsteht eine personelle Lücke von 488 Stunden pro Woche - gleichbedeutend einer drastischen Schwächung der Einsatzstärke der Feuerwehr. So fährt nicht selten der Löschzug ohne ELW, ohne TLF und mit nur einem Trupp auf dem LF zum Einsatz. Und die Schwächung der Einsatzkraft ist nur das eine, desweiteren brodelt es mächtig im Innendienst. So wird es denen im 12 Stunden Dienst befindlichen Kameraden durch die Amtsleitung so schwer wie möglich gemacht, um diese für Ihre getroffene Entscheidung zu "bestrafen". Pressebericht der Komba auf www.Feuerwehr.de Komba Pressebericht 1 Komba Pressebericht 2 Pressebericht auf Sachsenfernsehen | ||||
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