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Verkehrsunfall
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVergreift sich Ortsbrandmeister an Feuerwehrfrauen?33 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / NRW584116
Datum25.09.2009 20:24      MSG-Nr: [ 584116 ]10031 x gelesen
Infos:
  • 23.07.10 Göttingen: Ortsbrandmeister vergreift sich an Feuerwehrfrauen - Stadt trennt sich von Ortsbrandmeister
  • 11.10.09 Mädchen und Frauen bei der Freiwilligen Feuerwehr - Entwicklung von Leitlinien für Modellprojekte zur Förderung der Integration von Mädchen und Frauen in die Feuerwehr
  • 09.10.09 Freiwillige Feuerwehr Göttingen OT Geismar
  • 25.09.09 NDR 1 - Niedersachen - Regionale Tageszusammenfassung aus dem Studio Braunschweig [Radio]
  • 24.09.09 Anderer Belästigungsthread auf fw.de
  • 24.09.09 Feuerwehr Göttingen

    alle 7 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Hi,

    Geschrieben von Philipp SimonZudem sehe ich auch für ein einfaches Dienstvergehen kaum Raum, wenn in einem Strafverfahren ein Freispruch ergangen ist, insbesondere dann, wenn der Urteilsbegründung entnommen werden kann, dass dem Angeklagten die Tat nicht nachgewiesen werden konnte (was ja aufgrund der Informationslage im Bereich des Möglichen zu liegen scheint).

    Es ist laut Zeitungsbericht keine sex. Nötigung, die Gewaltanwendung voraussetzt, nachgewiesen. Das "Grapschen" ansich dürfte festgestellt sein, kann nur aufgrund eines Verfahrenshindernisses nicht geahndet werden. Für mich kein Grund, kein einfaches Dienstvergehen in Form des Verstoßes gegen die allgemeine Ordnung anzunehmen. Auch wenn dort der Klaps auf den Hintern "normal" ist, dürfte das Fassen in die Diensthose auch das dortige Verständnis von "allgemeiner Ordnung" übersteigen und die vertrauensvolle Zusammenarbeit erheblich beeinträchtigen.

    Geschrieben von Philipp SimonIn einer solchen Situation dann ein einfaches Dienstvergehen auf einer Faktenlage zu gründen, die strafrechtlich nicht mal mehr justitiabel ist halte ich zudem für bedenklich, nicht zuletzt aus systematischen Erwägungen heraus (der Sinn von Verjährungsregelungen ist ja u.a. Rechtsfrieden zu schaffen und den Abschluss von Angelegenheiten zu bewirken) und für einen Schuß, der aus Sicht des Dienstherren durchaus das poential hat nach hinten loszugehen.

    § 20 IV LVO bezieht sich explizit auf die besonders schweren Dienstvergehen, weil sie idR die schwerste Diszimaßnahme, den Ausschluss zur Folge haben. Einfache Dienstvergehen hiervon nicht umfasst und ist m.E. ein Diszi seitens des Dienstherrn einzuleiten. Allerdings gebe ich dir Recht, dass das Ergebnis durchaus ungewiss ist. Hängt aber nicht nur von der Rechtslage ab, sondern noch von vielen anderen Dingen eher menschlicher Natur.

    *Sarkasmus an*
    Dieser ganze Juristenkram nutzt ja offenbar eh nichts. Der nächsten Frau, die vermutlich irgendwo in diesem Land begrapscht wird kann man einfach nur eine schallende Ohrfeige empfehlen. Ist als Notwehr gerechtfertigt und ansonsten auch eine einfach Körperverletzung, die ebenfalls der dreimonatigen Antragsfrist unterliegt.
    *Sarkasmus aus*

    Interessant und höchst bedenklich finde ich allerdings auch den Verdacht der Falschaussage, der da offenbar gegen Zeugen im Raume steht. Wenn ich mich richtig erinnere, klang das auch bei dem VU in Wolmirstedt unterschwellig an. Da hat jemand offenbar das Wort "Kameradschaft" mal wieder falsch verstanden...

    Gruß
    Katja



    - Selbstverständlich alles nur meine private Meinung -


    "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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     04.09.2009 22:25 ., Morbach
     04.09.2009 22:50 Jürg7en 7M., Weinstadt
     21.09.2009 08:36 Dirk7 G.7, Edewecht
     24.09.2009 12:56 Jürg7en 7M., Weinstadt
     24.09.2009 13:09 Tobi7as 7M., Stuttgart
     24.09.2009 13:26 Jürg7en 7M., Weinstadt
     24.09.2009 13:30 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     24.09.2009 13:42 ., Kirchheim unter Teck
     24.09.2009 14:17 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     24.09.2009 14:36 Phil7ipp7 S.7, Düsseldorf
     24.09.2009 14:56 Pete7r K7., Hamburg/Zürich
     24.09.2009 14:58 ., Kirchheim unter Teck
     24.09.2009 15:10 Phil7ipp7 S.7, Düsseldorf
     24.09.2009 16:57 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     24.09.2009 17:30 Mart7in 7K., Welle
     24.09.2009 17:46 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     25.09.2009 02:03 Phil7ipp7 S.7, Düsseldorf
     25.09.2009 20:24 Katj7a R7., Köln
     25.09.2009 21:39 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     25.09.2009 23:21 Phil7ipp7 S.7, Düsseldorf
     26.09.2009 03:51 Bern7ade7tte7 S.7, Marxheim
     26.09.2009 07:23 Jürg7en 7M., Weinstadt
     26.09.2009 12:19 Jürg7en 7M., Weinstadt
     25.09.2009 10:38 Seba7sti7an 7H., Wuppertal
     25.09.2009 11:07 Jürg7en 7M., Weinstadt
     25.09.2009 21:22 Jürg7en 7M., Weinstadt
     25.09.2009 21:33 ., Kirchheim unter Teck
     25.09.2009 21:37 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     25.09.2009 21:42 ., Kirchheim unter Teck
     28.09.2009 05:53 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     02.10.2009 16:03 Onno7 E.7, Crawinkel & Halle(Saale)
     09.10.2009 13:55 Jürg7en 7M., Weinstadt
     09.10.2009 14:00 Andr7eas7 K.7, Magdeburg

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