Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | EH im Bahnverkehr | 43 Beiträge |
Autor | Sven8 W.8, Hemer / NRW | 584049 |
Datum | 25.09.2009 13:29 MSG-Nr: [ 584049 ] | 10661 x gelesen |
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Geschrieben von Michael GröbeEs werden Spielregeln festgelegt.
...die Spielregel heißt: RA darf.......
Geschrieben von Michael GröbeStell Dir vor, in Deinem Bereich steigt ein Zivilist in Deinen RTW, der Intubationsbesteck, Ampullarium, Defi usw. für einen Pat. haben möchte.
Warum soll ein Zivilist in meinen RTW und warum will er die ganzen Sachen haben wollen? Er weiß doch hoffentlich, das wenn der RTW irgendwo steht, das da auch fachliches medizinisches Personal drauf sitzt, oooder?.....aber der Zug ist eben NICHT mit diesem Personal unterwegs....ausser, ein Reisender ist zufällig darunter.
Also, vergleiche nicht Äpfel mit Birnen.
Geschrieben von Michael GröbeBeantworte mir nur eine Frage: Gibst Du es PAUSCHAL raus, nur weil er sagt, er darf damit arbeiten
Warum soll ich ihm das rausgeben....mein Kollege und ich sind ja da......"Rettung naht" :-)))
...und da brauche ich nix an andere rausgeben.
Geschrieben von Michael GröbeUnd was würde Dein Vorgesetzter/ÄLRD dazu sagen?
Hm, wenn ich gerade bei ner Rea bin und 50 meter weiter liegt einer und ist Bewußtlos und der "Zivilist" gibt sich als RA zu erkennen (dat kann man gut beurteilen als RA), natürlich würde ich ihm ne Infusion geben....da ein zweiter RTW und NA so oder so dann kommen würde. Ach ja, dat EKG brauche ich ja selber....bin ja am reanimieren :-)))
Geschrieben von Michael GröbeSchlage doch mal selbst eine Regelung für die Bahnbediensteten vor.
Ich kann ja nix vorschlagen, da ich ihre "Rahmenbedingungen" nicht kenne. Ich habe mich halt nur an eure Aussagen gehalten....und die Stimmen ja eigentlich immer....so habe ich zumindest mal gelesen ;-)))))
Grüße, Sven
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