Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | EH im Bahnverkehr | 43 Beiträge |
Autor | Sven8 W.8, Hemer / NRW | 584041 |
Datum | 25.09.2009 12:35 MSG-Nr: [ 584041 ] | 10612 x gelesen |
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Geschrieben von Michael GröbeNoch mal klar gesagt, ich rede hier nicht von den Kompetenzen des Einzelnen, und auch nicht von der Einzelsituation, sondern von gegebenen Rahmenbedingungen.
...und die Rahmenbedingungen der Bahn sind welche? Wenn der Notfallkoffer für medizinisches ausgebildetes Fachpersonal ist, dann zähle ich den RA mit darunter, oder soll ich einen der ne Hypoglykämi hat und Bewußtlos ist, bis zum nächsten Bahnhof in seinem Zustand so lassen? Wenn er ja noch ansprechbar ist, dann würd ich im noch meine leckere Cola anbieten, aber wenn er Bewußtlos ist....nö, dann bekommt er seine G10 z.B. "drangehangen". Ich glaube auch nicht, das die Bahnbediensteten mir diese Infusion nicht geben werden, wenn ich ihnen fachlich erkläre, was der Pat. hat und was passieren kann, wenn er z.B. noch weitere 15-20 minuten, oder noch länger, in diesem Zustand ist....
Ich kann mir persönlich auch nicht vorstellen, das die Bahn diese Schlagzeilen in der Zeitung lesen möchte: "Pat. verstarb, weil Zugbegleiter einem RA den Notfallkoffer (Medikamente) nicht gegeben hat.....und Glaub mir, ich würde in die Presse gehen......und das 1000%ig.
Grüße, Sven
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