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Rubrik | Einsatz | zurück | |||
Thema | Amoklauf mit Molotow-Cocktails an Ansbacher Gymnasium | 55 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 583144 | |||
Datum | 18.09.2009 16:25 MSG-Nr: [ 583144 ] | 13186 x gelesen | |||
Infos: | |||||
Geschrieben von Alexander Sucker Und solange dort weiterhin harte Munition verwendet wird (wegen Völkerrecht, sic!) ist die Munition keineswegs zum Mann-Stop geeignet. Betreffende völkerrechtliche Regeln greifen nur bei Mil-Personal und nicht bei der Pol. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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