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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Großbrand Chemiefabrik und Armaturenfabrik in Iserlohn | 40 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 582172 | ||
Datum | 12.09.2009 18:40 MSG-Nr: [ 582172 ] | 10280 x gelesen | ||
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Geschrieben von Fabian Kunz Dieses Urteil Das ist doch aber nichts weltbewegend neues. Solange die Bekämpfung von Schadenfeuern eine Pflichtaufgabe der Kommune ist, ist klar wer die Musikanten bezahlt wenn sie bestellt werden. Die Möglichkeit sich davor zu schützen hat die Gemeinde vorher, indem sie im Rahmen eines Genehmigunsverfahrens entsprechende Auflagen für einen Betrieb macht der die möglichen Folgen reduziert. Das wird eben nur im Standortwettbewerb um die Gewerbesteuereinnahmen mittels möglichst geringen Auflagen gerne vergessen. Und nach X Jahren Kassieren von Gewerbesteuer kommt dann eben manchmal der Zahltag... Wenn hingegen sntsprechende Auflagen bestehen und der Schaden durch den verstoß gegen diese Auflagen entstanden bzw. in dieser Höhe entstanden ist (oder da die maßnahmen eingehalten werden un der Schaden eben in dieser Form gar nicht erst entsteht) steht die Gemeinde deutlich besser da. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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