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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | ABC-Schutz der Hilfsorganisationen | 5 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 580844 | ||
Datum | 06.09.2009 16:16 MSG-Nr: [ 580844 ] | 5250 x gelesen | ||
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Hallo! Bei diversen zurückliegenden Sport- und sonstigen Ereignissen in D wurden Helfer verschiedenster Organisationen aus erheblichem Umkreis zusammengezogen und in Bereitstellungsräume entsendet. Da auch Anschläge und der Einsatz von Reizgasen durch Ordnungskräfte bei diesen Szenarien nicht auszuschließen waren, hätte konsequenterweise das eingesetzte Personal a) Über eine Selbstschutzausbildung verfügen müssen b) Über eine wirksame Selbstschutzausstattung verfügen müssen c) diese auch in Bereitschaft persönlich mitführen müssen d) natürlich auch zumindest in begrenztem Umfang atemschutztauglich sein müssen Meines Wissens ist z. B. BHP-Personal der Feuerwehr, das sogar atemschutztauglich wäre, häufig nicht mit entsprecheder PSA ausgestattet worden. Auch die mit entsandten Brandschutzkomponenenten erhielten durchaus nicht Masken und Filter nach Anzahl der Sitzplätze. Wie sah das bei anderen Hiorgs (Rettungsdienste, THW) aus? Hatten das ABC-Personal der BW vor Ort ihre PSA immer bei sich? Wurde die Ausstattung der zusammengezogenen Einheiten irgendwann mal im Nachhinein kritisch betrachtet? Ein Ansatzpunkt könnte z. B. sein, dass der Bund ABC-PSA an die Kommunen ausgegeben hat und diese dann doch auch mal zum mitführen zu solchen Ereignissen anfordern könnte. Gibt es hierzu Auswirkungen / Erkenntnisse / Neue Vorgaben? mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | ||||
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