Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Hilfe, Rettungsdienst, wer darf retten. | 45 Beiträge |
Autor | Dani8el 8B., Westhofen / Rheinland-Pfalz | 580027 |
Datum | 01.09.2009 22:35 MSG-Nr: [ 580027 ] | 12954 x gelesen |
Notarzteinsatzfahrzeug
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Hallo!
Geschrieben von ---Deweze--- ...da bittet die Kooperative Regionalleitstelle den Ärztlichen Notdienst um Unterstützung: Verdacht auf Herzinfarkt.
Da steht kein Ton drüber ob alle NEF belegt waren, noch sonst was...
Der ÄND ist laut dem Artikel mit RA und Notärztin besetzt... Was ist daran verwerflich? Selbst wenn NEFs frei gewesen wären und der ÄND steht näher an der E-Stelle wäre es absolut im Sinne des Patienten so zu handeln...
Und ein RTW der vollwertig ausgestattet und besetzt ist, ist ein RTW, egal von wem...
Auch hier ist mit keiner Silbe erwähnt warum der da war...
Sorry, es geht hier immer noch um den Menschen, nicht um mein Patient, dein Patient...
MfG
Daniel
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