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Deutsches Rotes Kreuz
RubrikSonstiges zurück
ThemaNotruf 112 kontra Pseudo-Notruf 19222175 Beiträge
AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz579264
Datum30.08.2009 13:11      MSG-Nr: [ 579264 ]166092 x gelesen
Infos:
  • 21.07.09 BaWü: Gemeinsame Hinweise zur Leitstellenstruktur der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr

  • Geschrieben von Christian FischerAber so ist das eben, wenn man nach dem Krieg eine Besatzungszone abbekommt, die den Rettungdienst in die Hand von Vereinen legt...

    Nunja, eigentliche Frage ist ja nicht "macht ein Verein [oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts] den RD?"
    Sondern: In welcher Form macht "der Verein" das?

    Verantwortlich für den Rettungsdienst ist doch sogar in BaWü der Landkreis, oder?

    Für meinen wirkungsbereich kann ich sagen:
    Der Rettungsdienstler im Dienst ist "Der Landrat".
    "Der Landrat" muss den Rettungsdienst sicherstellen. Er könnte sich auch selbst auf einen Rettungswagen setzen. Aber da er dass nicht kann läßt er dsa jemanden für sich machen.
    Dafür hat er in RLP an fast allen Ecken das DRK beauftragt. Teilweise einzelne Kreisverbände, Teilweise eine "gemeinnütze GmbH".
    LEtztendlich könnten wir auf alle unsere Rettungsdienstfahrzeuge einen Aufkleber drauf machen: "Im Auftrag des Landkreises". Denn nichts anderes machen wir. (Alternativ "Rettungsdienst des Oberbürgermeisters")

    Problematisch wird es da, wo der beauftragte Leistungserbringer seine Leistung nicht ordentlich erbringt und "der Landrat" sein, zumindest bei uns durchaus vorhandenes, Kontroll- und Durchgriffsrecht nicht wahrnimmt.
    Denn da wo einer Mist baut und der, der dagegen was unternehmen kann das nicht tut, da gibt's zweifelsohne ein Problem.



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