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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Neues Brandschutzgesetz in NDS?? | 10 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen | 576630 | ||
Datum | 17.08.2009 14:40 MSG-Nr: [ 576630 ] | 3893 x gelesen | ||
Wenn ich die geplante Verordnung ansehe, kann ich in den Regelungen zu den Arten der Feuerwehren keine Veränderungen entdecken. Nach wie vor gilt demnach Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohnern: Bei bis zu zehn Ortsfeuerwehren müssen mindestens zwei als Stützpunkt ausgestattet sein. Bei weiteren Wehren soll pro fünf Ortsfeuerwehren ein Stützpunktfeuerwehr dazu kommen. Wenn ich das richtig sehe habt ihr sieben Ortsfeuerwehren in Eurer Samtgemeinde. Von den Bildern die ich sehen konnte entspricht die Ausstattung mehrerer Feuerwehren der einer Stützpunktwehr, die Ortsfeuerwehr Lutter hat sogar an sich eine Ausstattung einer Schwerpunktfeuerwehr. Ab 15.000 Einwohnern müsste sowieso eine Schwerpunktfeuerwehr da sein. Wenn ich Eure Struktur sehe dann gilt bei Euch also: Bei 7 Ortsfeuerwehren müssen mindestens zwei als Stützpunkt ausgerüstet sein. Eine Reduzierung der Stützpunktwehren wäre nur bei einer Schliesung von 6 Wehren möglich. Untergliedert man seine Feuerwehr nämlich nicht in Ortswehren, so muss die eine verbleibende mindestens Stützpunktfeuerwehr sein. Die Schliesung von 6 Wehren würde man allerdings niemals bei der Bevölkerung und auch nicht bei den Aufsichtsbehörden durchbekommen!! Gruß Dirk | ||||
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