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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAnzeigepflicht (war: Entpflichtung nach 30 Jahren)2 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW575835
Datum13.08.2009 22:56      MSG-Nr: [ 575835 ]3944 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Florian MeurerDu schriebst was von "Straftaten" (Stichwort: Diesbstahl 750 Euronen im deinem nächsten Beitrag) und "angezeigt", dann gehe ich davon aus, dass diese, anzeigepflichtigen Straftaten (Stichwort: Strafvereitelung) auch bei der Polizei angezeigt und nicht nur dem BM gemeldet werden.

Kannst du die Anzeigepflicht und die Strafvereitelung noch etwas näher erläutern?

Mir bisher bekannt war nur die Anzeigepflicht für einige Verbrechen, wenn deren Ausführung noch abgewendet werden kann (Nichtanzeige geplanter Straftaten, §138 StGB).

Strafvereitelung durch Unterlassen benötigt doch auch eine Garantenstellung für die Strafverfolgung oder -vollstreckung, das dürfte doch bei der Feuerwehr niemanden treffen?

Grübelnd,
Henning



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 13.08.2009 15:15 Flor7ian7 M.7, Witten Entpflichtung nach 30 Jahren
 13.08.2009 22:56 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 14.08.2009 06:32 Flor7ian7 M.7, Witten

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