Geschrieben von Gerhard Bayer§ 18 StVZO - Zulassungspflichtigkeit
(...)
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
(...)
6. folgende Arten von Anhängern:
(...)
i. Anhänger für Feuerlöschzwecke;
Leider nicht mehr gültig ;-)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
(Stand: BGBl. I 2009, Nr. 50, S. 2445-2540, ausgegeben am 04.08.2009)
Einen § 18 hat die STVZO nicht mehr ,-)
Insofern sind auch Anhänger für Löschzwecke grundsätzlich Zulassungspflichtig,
es sei denn das jeweilige BL hat das anders geregelt.
mit freundlichen Grüßen
Michael Roleff
Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)
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