Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Zulassungspflicht für TSA in Bayern? | 10 Beiträge |
Autor | Chri8sto8ph 8 R.8, Mainburg / Bayern | 574985 |
Datum | 09.08.2009 09:27 MSG-Nr: [ 574985 ] | 4923 x gelesen |
Infos: | 09.08.09 Gesetzliche Regelung für FW-Anhänger
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1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Tragkraftspitzenanhänger
Hallo Kollegen!
Wir sind eine FF in einer Stadt mit stützpunktwehr und 8 Ortsteilwehren, davon 6x mit TSA.
Problem ist jetzt, dass die (zulassungsfreien) Anhänger bisweilen auch von landwirtschaftl.
Zugmaschinen gezogen werden, die bedeutend schneller als 20 km/h, nämlich ca. 40 km/h
fahren können.
Aufgrund dessen möchte die Kommune jetzt die TSA zulassen, was wiederum auch eine
Hauptuntersuchung zur Folge hätte.
Wie wird diese Problematik andernorts gehandhabt? Gibt es sinnvollere Lösungen?
mfg hupsi
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| 09.08.2009 09:27 |
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Chri7sto7ph 7 R.7, Mainburg |
| 09.08.2009 10:17 |
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., Kirchheim unter Teck | |