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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Anwendungsverbot für 'Gartenspritzen' zum Feuerlöschen? | 34 Beiträge | ||
Autor | Marc8 S.8, Borken / NRW | 574796 | ||
Datum | 07.08.2009 16:15 MSG-Nr: [ 574796 ] | 15688 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Ulrich Cimolino--- schon mal auf den Feuerpatschen danach gesucht? Habe grade keine Feuerpatsche zur Hand. Auch in meinem Werkzeugkasten findet sich skandalöserweise nicht ein einziges CE-gekennzeichnetes Werkzeug. Vielleicht ist das hier die Antwort: § 1 MaschinenVO (5) Diese Verordnung gilt nicht für: 1. Maschinen, deren einzige Kraftquelle die unmittelbar angewandte menschliche Arbeitskraft ist, ausgenommen Maschinen, die zum Heben von Lasten verwendet werden, 13. ausschließlich für militärische Zwecke oder zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung geplante, konstruierte und gebaute Maschinen; zu Nr. 1: Bin mir hinsichtlich der unmittelbaren Kraftanwendung bei der Kübelspritze nicht sicher - dafür bei der Feuerpatsche umso mehr. Also: Feuerpatschen sind offenbar keine Maschinen (sondern sowas wie Handwerkszeug?) und brauchen keine Zulassung und auch keine CE-Kennzeichnung - ich finde zumindest keine eigene EU-Richtlinie, die das vorschreibt (wie bspw. bei PSA). zu Nr. 13 Das scheint so ein Gummiparagraph zu sein, keine Ahnung, ob der für Feuerwehren gilt. Es gibt aber hier bestimmt Personen im Forum, die sich insgesamt mit dem Inverkehrbringen besser auskennen. Vielleicht können die was sagen. | ||||
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