Hallo,
geschrieben von Martin Schneider:
Ist es zulässig die Umfeldbeleuchtung während der Fahrt zu betreiben?
Formell vermutlich nicht, real kräht an sich kein Hahn danach, schon gar nicht, wenn es darum geht, Hausnummern zu suchen oder auch mit Licht rückwärts zu fahren.
Bei unserem LF muss die Feststellbremse betätigt sein damit die hervorragende Umfeldbeleuchtung funktioniert.
Das kann von Land zu Land, mitunter auch von Kreis zu Kreis unterschiedlich sein oder sogar von den zuständigen TÜV-Prüfern (einschließlich Dekra und was es da noch so gibt) abhängen, u.U. sogar von deren Laune bzw. Tagesform...
Mal ehrlich: Ich habe es inzwischen aufgegeben, mir über derlei wirklich Gedanken zu machen oder mich diesbezüglich noch gar großartig aufzuregen - geht die Umfeldbeleuchtung während der Fahrt, nutze ich sie ggf. auch (jedenfalls bis jemand das ausdrücklich untersagt, s.u.), funktioniert sie per "Sicherheitsschaltung" (weil sich wieder mal jemand richtig Gedanken gemacht hat...) nicht, habe ich halt Pech gehabt.
Wenn ich mir allein das Gezerre um die (orangen) Heck- bzw. Rückwärtswarnanlagen ansehe... Im einen Land kann man sie so anbauen und sogar während der Fahrt betreiben, im anderen nicht, im nächsten muß sogar ein albernes Kläppchen davor sein, wiederum andere halten sie für überflüssig oder wolle sie sogar gleich ganz verbieten. Wohlgemerkt bei Feuerwehrs - bei Straßen- und Autobahnmeistereien gehören diese bzw. ähnliche Warnleuchten völlig selbstverständlich zur Ausstattung, weil ohne wäre ja viel zu gefährlich... Was für ein Schwachsinn! Heck- bzw. Rückwärtswarnanlagen sollten m.E. absolut Pflicht sein, jede Diskussion über Sinn, Unsinn und eventuelle, abstrakte "Gefährdungen" (wir hatte z.B. die Option, die Rückwärtwarnanlagen als Richtungspfeile laufen zu lassen - dürfen wir nicht mehr, da - zumindest durch uns - viel zu "gefährlich"...) dadurch erübrig(t)en sich mit etwas gesundem Menschenverstand völlig!
Ähnliches gilt z.B. auch für das früher sehr verbreitete Springlich der Hauptscheinwerfer - günstig, da minimaler zusätzlicher Aufwand, und äußerst effektiv (neulich erst wieder "händisch" bei einer Alarmfahrt auf BAB zusätzlich zu allem blauen Blinkekram eingesetzt, mit doch (immer wieder) überraschend positiver Wirkung), dann kam jedoch irgendjemand auf die Idee, daß andere Verkehrsteilnehmer ja eventuell, ausnahmsweise, in ganz besonderen Situationen geblendet werden und dann im Graben landen könnten. Also kein Springlicht mehr, ausbauen, stilllegen. Außer bei der nds. Landespolizei, die teilte die gewaltigen Bedenken irgendwie so gar nicht, erteilte sich (bzw. das IM ihr) flux eine Ausnahmegenhmigung und fing erst richtig an, ihre Fahrzeuge mit Springlich auszustatten... Muß ich nicht verstehen (obwohl ich den Standpunkt in der Sache voll und ganz nachvollziehen kann), aber sei's drum.
Und eine weitere Lehre aus diesem Beispiel: Letztlich macht immer mehr jeder was er will. Ausgangsfrage: Gibt es zugelassene gerichtete Heckblitzer? Etliche Antworten - defakto klar. Herstellerseitig in Heckblenden integriert, einzeln und mehrfach, nur nach hinten gerichtet auch tausendmal an zig Fahrzeugen zu besichtigen (beim W50 sogar Standard! - wurden die alle stillgelegt?), an Krads der Pol m.W. inzwischen nicht selten, in Kofferraumklappen mit automatischer Aktivierung beim öffnen längst häufig anzutreffen, inzwischen auch verschiedentlich als seitlich gerichtetet Blitzer zu sehen usw. usf. Aber ganz ausdrücklich für diesen Zweck zugelassen - öhm, ja, nee, wohl nicht... Noch fragen, Hauser...
Gruß
Daniel
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