| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | Dienstpflicht im Einsatzfall? | 57 Beiträge |
| Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 573649 |
| Datum | 02.08.2009 11:10 MSG-Nr: [ 573649 ] | 12900 x gelesen |
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Geschrieben von Greiner MarkusLeider gibt es wenig Anwälte, die sich mit dem Feuerwehrgesetz auskennen......grmpf
Man muss meistens nach Fachanwälten für Verwaltungsrecht ausschau halten ..
Das geht am meisten in die Richtung.. Ansonsten bezahlst du den RA königlich das er sich darin einliest :-)
Grüße, BeschFl
für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..
"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)
"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)
Ich bin ein Freund der klaren Worte
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