| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | Dienstpflicht im Einsatzfall? | 57 Beiträge |
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 573111 |
| Datum | 29.07.2009 20:28 MSG-Nr: [ 573111 ] | 14227 x gelesen |
Feuerwehrmann
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Geschrieben von Peter KofflerWo in deinem Fall jetzt grober Verstoss vorliegen soll.....keine Ahnung
§14 Abs. 1 Nr. 2.
Der FM hat sich rein formal grundsätzlich am Alarmplatz einzufinden. Davon ist er befeit, wenn dadurch andere (ggf. höherwertige) Pflichten verletzt werden (z.B. Aufsichtspflicht über ein Kind, Dienst als Polizeibeamter,...).
In diesem Fall kann man natürlich streiten, ob es sinnvoll ist jemanden mit in den Einsatz zu nehmen, bei dem es daheim genau so aussieht, wie bei unseren Kunden und der mit seinem Kopf ganz woanders ist.
Auf der anderen Seite, wenn in der btrofenen Straße (oder dem Baugebiet) ausreichend viele FM wohnen hat man ggf. ein Personalproblem. Und man könnte sich überlegen, ob es dann nicht besser ist, wenn trotzdem die betroffenen FM ans Feuerwehrhaus kommen und man diese Einsatzstellen dann genauso wie die anderer Kunden mit ausreichend Personal und Material gemeinsam angeht. Das ist u.U. wirkungsvoller, als wenn X FM daheim mit Bordmitteln versuchen was zu tun.
Ich kann mich an Lothar erinnern. Da hatten wir auch einen Kameraden der davon betroffen war. Er ist aber ganz normal ans Feuerwehrhaus gefahren und man hat diese Einsatzstelle (Dach tlw. abgedeckt) wie alle anderen Schäden gemeinsam mit Einsatzfahrzeugen und Einsatzgerät abgearbeitet.
Natürlich hätte er auch selbst aufs Dach klettern und sein Glück versuchen können, aber so war es m.E. sicherer und am Ende auch wirkungsvoller.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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