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Grundgesetz
RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaHessens Innenministerium verbietet auch die Himmelslaternen4 Beiträge
AutorWilh8elm8 S.8, Kierspe / NRW572352
Datum25.07.2009 08:47      MSG-Nr: [ 572352 ]3451 x gelesen

Eine längst fällige Entscheidung
auch Hessens Innenministerium verbietet Himmelslaternen

Auch in diesem Bundesland ist es jetzt amtlich: Das Aufsteigen lassen von ballonartigen Himmelskörpern, so genannten Himmelslaternen, ist verboten. Wer künftig eine Himmelslaterne steigen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, für die eine Geldbuße bis zu 5.000 Euro fällig wird.

Auf Bundesebene gibt es keine Regelung, die das Aufsteigen lassen von Himmelslaternen untersagt. Auch beim Land Hessen sah man bis vor kurzem keinen Bedarf für eine landesweite Verordnung. Die zunehmende Zahl von Bränden, die durch Himmelslaternen verursacht werden und insbesondere der jüngste Brand in Dieburg, hat die Landesregierung bewogen, „ein landesweites Verbot des Aufsteigen Lassens von so genannten Himmelslaternen auszusprechen“, heißt es dazu aus dem Hessischen Innenministerium.

Video www.feuerwehr-buedingen.de hier gibt es zu diesem Thema ein bericht von RTL.

Gruß


Wilhelm Sperling

Dieses Beitrag basiert auf Art. 5 (1) GG
Beiträge von mir sind meine persönliche Meinung, da ich keiner Feuerwehr mehr angehöre, sage ich hier was ich zu dem Thema Feuerwehr denke aus ganz privaten Stücken.

Es gibt Feuerwehr die brauchen kein Wissen aus 35 Jahre aktiven Dienst.


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 25.07.2009 08:47 ., Kierspe
 25.07.2009 11:10 Herb7ert7 F.7, Oberursel
 25.07.2009 11:13 Feli7x K7., Herdorf
 04.08.2009 07:56 ., Nordheim

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