Rubrik | Fahrzeugtechnik |
zurück
|
Thema | 3. Typen'reduzierung', Fw-Typenliste (!) beschlossen | 57 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 572292 |
Datum | 24.07.2009 18:00 MSG-Nr: [ 572292 ] | 26318 x gelesen |
Infos: | 24.07.09 AFKzV-Feuerwehrfahrzeug-Typenliste 2009 24.07.09 Typenliste für Feuerwehrfahrzeuge beschlossen
|
Tragkraftspritzenfahrzeug
Feuerwehr
Tragkraftspritzenfahrzeug
Kleinlöschfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug
Kleinlöschfahrzeug
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Technische Hilfeleistung
Staffellöschfahrzeug
Technische Hilfeleistung
Staffellöschfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Kleinlöschfahrzeug
1. Rüstwagen
2. Rettungswache
1. Rüstwagen
2. Rettungswache
1. Rüstwagen
2. Rettungswache
Wechselladerfahrzeug
Gerätewagen
Mehrzweckfahrzeug;
Mehrzweckfahrzeug (Bayern), ähnlich MTW
Mehrzweckfahrzeug mit Ladehilfe (RLP), Spezifiziert in TR 5 RLP, drei größen, ähnlich GW-L
Geschrieben von Jürgen M@yerist jetzt als PDF verfügbar: AFKzV-Feuerwehrfahrzeug-Typenliste 2009
auf den ersten Blick:
Das ergibt folgende Varianten:
TSF < 3,5 t (in den Bundesländern, die keinen Fw-Führerschein erlassen wollen, aber das Auto trotzdem haben wollen oder bei den Fw, die das nicht wollen - mit und ohne PA! - gibts das dann auch in den Varianten mit der kleineren FW "genormt"?)
TSF > 3,5 t (mit und ohne PA!)
KLF < 3,5 t (in den Bundesländern, die keinen Fw-Führerschein erlassen wollen, aber das Auto trotzdem haben wollen oder bei den Fw, die das nicht wollen - ggf. wie beim TSF auch mit und ohne PA! - gibts das dann auch in den Varianten mit 2 verschiedenen FP "genormt"?)
KLF > 3,5 t (mit und ohne PA, ggf. mit 2 verschiedenen FP?)
TSF-W mit/ohne THL (mindestens ein Bundesland läßt dies zu oder will es haben!) in Gewichtsgrenzen bis ?
StLF 10/6 mit/ohne THL (mindestens ein Bundesland läßt dies zu oder will es haben!) in Gewichtsgrenzen bis ?
Glaubt irgend jemand, dass das Land Hessen das gerade erst groß eingeführt StLF 20/25 streichen wird? - oder die Beschaffer in anderen Länder dieses Super-TLF plötzlich nicht mehr wollen?
LF 10/10-TS macht für mich als Wasserförderfahrzeug wenig Sinn, wenn gleichzeitig auch auf Anfragen der Länder überlegt wird, das LF-KatS des Bundes zu normen! (größere FP mehr Schläuche!)
LF 20/16 und HLF 20/16 gibts in 2 - 4 Fahrgestellklassen (Allrad/Straße; unter 14,5, bis 16 und unter 18 Tonnen-Fahrgestellen)
TLF 20/24 muss dann normativ im Gewicht angehoben oder frei gegeben werden, die alten Grenzen sind dauerhaft nicht (!) haltbar. Das steht schon länger fest. (Daher ja die Diskussion dieses Fahrzeug und das TLF 20/40 zu einem TLF 20/30 zu verschmelzen, das dann genug Freiheiten gehabt hätte.
Die Fahrgestellvarianten gehen vom 11-Tonner-Zwilling über den 12 Tonner-Single bis zum 15 t Single (oder Zwilling).
TLF 20/40 war schon bei der Herausgabe überladen. Würde spätestens mit Euro VI bei 16 t landen.
Das bedeutet für echte Allradfahrgestelle dann die 18-Tonner abgelastet. (kann man schöne Autos mit machen, die kosten halt ein "bißchen" mehr...)
Kleine TLFs sind wieder nicht vorgesehen - obwohl die Probleme mit den größeren Fahrzeugen immer offensichtlicher werden. Macht ja nix, dafür hat man ja KLF, die können dann ggf. da das Feuer niederfahren, wo die anderen nicht mehr hin kommen...
RW
Ein RW ist normativ zu wenig. Das sieht man an den gerade in den Ländern immer stärker werdenden Bestrebungen, den GW-L entsprechend als RW aufzurüsten (Seilwinde, LiMa, Stromerzeuger usw.)
Die Varianten sind jetzt schon groß.
Das WLF besteht faktisch aus 2 (zwei- und dreiachsige Fahrgestelle), wenn man ehrlich ist, offensichtilch aus noch viel mehr, weil längst noch nicht alle die Normverriegelungen haben....
GW L2 bedeutet die Streichung des auch auf Wunsch der Länder eingeführten GW-L1. Glaubt jemand, dass der gerade bei Schaffung des 7,5 t-Fw-Führerscheins wirklich weg fallen würde?
Glaubt jemand, dass RLP die MZF RL entsprechend anpasst?
Dazu kommt, dass es weitere absolute Sonderentwicklungen gibt, die auch bei Feuerwehren auf Gegenliebe zu stoßen scheinen, z.B. das GW-L-LF der Fw DO.
Herrschaften, SO werden keine Typen reduziert oder wird Klarheit geschaffen, so wirds alles nur noch (viel!) schlimmer!
Mit Euro VI werden die Fahrzeuge übrigens nochmals
- höher!
- schwerer!
und teurer.
Was machen wir dann?
-----
mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|