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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Ausschreibung von Hanrath-Feuerwehrstiefel bei bei der VEBEG :-() | 18 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 571682 | ||
Datum | 22.07.2009 12:31 MSG-Nr: [ 571682 ] | 5256 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Durchaus möglich. ;) § 2 Abs. 8 GPSG Inverkehrbringen ist jedes Überlassen eines Produkts an einen anderen, unabhängig davon, ob das Produkt neu, gebraucht, wiederaufgearbeitet oder wesentlich verändert worden ist. Die Einfuhr in den Europäischen Wirtschaftsraum steht dem Inverkehrbringen eines neuen Produkts gleich. Also auch einfach Produktnamen ändern geht nicht .... Nach § 9 der 8.GPSGV ist es 'ne Owi, wenn die erforderlichen Informationen nicht beigelegt sind, nach § 20 GPSG (vorsätzliche Handlung) 'ne Straftat. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | ||||
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