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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Infektionstransportwagen (Innenausbau) | 51 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 571422 | ||
Datum | 21.07.2009 12:03 MSG-Nr: [ 571422 ] | 16266 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich Cimolino Reicht drohende Arbeitsunfähigkeit bis Ohnmacht des Transportbegleiters (schon bei einer anderen Fw passiert)? Mit "Im Notfall müssen wir die Tür auch ohne Schleuse aufmachen" zu argumentieren dass man dass dann auch sonst so machen kann halte ich persönlich nicht viel. Geschrieben von Ulrich Cimolino Was macht man bisher weltweit da so - und wieviele Probleme lassen sich ggf. auf fehlende Anlagen (Abluftverbrennung, Filter) zurückführen? Wenn in einem Labor planmäßig mit einem VHF-Ereger umgegangen wird wird da die Abluft auch entsprechend gereinigt. Wieso sollte dieser Standard nicht auch für ein Fahrzeug gelten in dem geplant (denn dafür hat man es ja) mit einem VHF umgegangen wird? Wenn es darum geht wieviele Infektionsfälle sich auf fehlende Abluftreinigung zurückführen lassen brauchen wir sowas gar nicht. Denn die Anzahl der Todesfälle durch Influenza (Human-Influenza) in Deutschland ist größer als die Weltweiten Todesfälle an VHF. Die Anzahl der Todesfälle durch das Norwalk-Like-Virus in Deutschland ist größer als die Anzahl der weltweiten Todesfälle durch VHF. Von daher: Warum kümmern wir uns um Ebola und Co? Die Frage nach der Anzahl an Infektionen durch fehlende Abluftreinigung ist daher IMO nicht zielführend. Gerade weil auch kaum nachzuweisen dass es genau daran lag. | ||||
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