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Tauchpumpe
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaWie weit muß Wasser bei Überfluten Keller abgepumpt werden?24 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / NRW568188
Datum05.07.2009 12:32      MSG-Nr: [ 568188 ]7771 x gelesen

Hi,

Die Hilfeleistung bei Unglücksfällen bzw. je nachdem auch öffentlichen Notständen, z.B. Kyrill beschränkt sich auf eine effektive Hilfe um die unmittelbareGefahr zu beseitigen. Unabhängig davon, dass die Gefahr bzw. der Schaden durch die nassen Gegenstände eh meist eingetreten ist, stellt sich bereits die Frage nach der unmittelbaren Gefahr. Bei Gebäuden, die nicht noch in der Rohbauphase sind, machen 2-3 Std. mehr mit Wasser im Keller vermutlich keinen großen Unterschied. Daher sind die Einsätze überwiegend nicht so zeitkritisch, wie die Bürger immer meinen. Daher ist auch das Fahren mit Sonderrechte nach einer gewissen Zeit m.E. mit Vorsicht zu genießen, da die Einsätze dann meist nicht mehr dringend geboten sind.

Geschrieben von Peter OberheidenWie weit müssen wir das Wasser aus dem Keller entfernen?


Um Deine Frage zu beantworten: Es gibt keine konkrete Antwort, das richtet sich überwiegend nach dem GMV. Das kann man weder von der Wasserstandshöhe abhängig machen (wir hatten mal eine Einsatzstelle in einem Villenviertel, da stand der Keller 5 cm unter Wasser. Nur blöd, wenn der Keller geschätzte 500 qm Wohnfläche hat....Also haben wir alle Wassersauger zusammengezogen, die in der Nähe waren und los gings) noch von Art und Inhalt der durchnässten Sachen abhängig machen.

Ich persönlich habe bei Sturmeinsätzen schon eine Menge Unverschämtheiten der Bürger erlebt und handhabe unsere diesbezügliche Tätigkeit daher sehr restriktiv. Meist unterscheide ich auch nach der Art der Bewohner: Einer 80 jährigen Dame wird sicherlich über das obligatorische Ende der Saugfähigkeit der TP mehr geholfen, als einem 30 jährigen Ehepaar, die selber Lappen und Eimer in die Hand nehmen können, um die letzten 2 cm wegzumachen. Da bleibt der Wassersauger meist im Auto. Und wenn einer meint, die Feuerwehr sei eine Putzkolonne beruhigt er sich meist schnell wieder, wenn man ihn auf die Kostenpflichtigkeit des Einsatzes hinweist.

Meist stehen bei den Unwettern ja auch eine große Anzahl abzuarbeitender Einsatzstellen an. Dadurch verbietet sich das trocken Nachwischen jeder einzelnen Einsatzstelle. Da gilt dann "Masse vor Klasse".

Gruß
Katja


"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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