Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Fahrerlaubnis für 3,5t mit Anhänger (war:Petition | 28 Beiträge |
Autor | Marc8o F8., Saarbrücken / Saarland | 567793 |
Datum | 02.07.2009 23:03 MSG-Nr: [ 567793 ] | 9036 x gelesen |
Fahrerlaubnisverordnung
Also als Fahrlehrer der Klassen BE/CE kann ich auch folgendes sagen. Mit der Klasse B dürft ihr fahren 3,5t zGm des Zugfahrzeuges und einen Anhänger mit einem Anhänger mit einer zGm von 750kg =Zugkombination max zGm von 4,25kg.
Wenn der Anhänger über zgM 750kg wiegt darf der Zug max 3,5t wiegen dabei ist zu beachten das,dass zGm des Anhänger unter der Leermasse des Zugfahrzeuges liegen muß. So steht es in der FeV sucht mal im Internet danach.Diese Regelung gibt es deshalb das man auch in der Klasse B mit Wohnwagen oder ähnlichen Anhänger fahren darf die über 750kg liegen. Bei Fragen mail an mich
P.S
orginaler Gesetztext sollte man auch richtig lesen können. :)
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt)
Das heißt namlich 3,5to auch mit 750kg Anhänger oder wenn
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| 02.07.2009 11:31 |
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