Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Fahrerlaubnis für 3,5t mit Anhänger (war:Petition | 28 Beiträge |
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 567773 |
Datum | 02.07.2009 21:02 MSG-Nr: [ 567773 ] | 9067 x gelesen |
Strafgesetzbuch
Hallo!
Geschrieben von Andreas FreyUnd unter allen Umständen gilt die 3,5 Tonnen-Grenze. Egal wie schwer Fahrzeug oder Hänger sind, bei 3,5 Tonnen Gesamtgewicht (Fzg + Hänger) ist Schluß!!!
Käse. Die eigene Quelle mal genau lesen:
Kraftwagen bis 3,5 t zG1)
Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
Anhänger bis 750 kg zG1)
Anhänger über 750 kg zG1),
wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5
Fahrzeug 3,5 to + Anhänger 750 kg mit der Klasse B erlaubt.
Fahrzeug 3,5 to + Anhänger 800 kg Klasse BE erforderlich.
Denn:
Geschrieben von Peter LorenzDieser Klausel, die das Gespann fahren mit bis zu 4,25t ermöglicht, war doch mit einer der Auslöser für diese ganze "Feuerwehrführerschein" Aktion der Verbände.
Der Anfag war der Versuch einer sog. "Wohnmobiklausel".
Gruß
Jakob
Alles meine ganz private Meinung
Der Tadel des Feindes ist das schönste Lob,
die Verleumdungen des Feindes die schmeichelhafteste Anerkennung.
Ach ja, "stillen" Mitleser und besonderen "Freunde" verweise ich auf: §187 StGB und § 240 StGB!
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| 02.07.2009 11:31 |
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