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| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | Polizei bestellt Krankenwagen ab nach Überschlag auf BAB? | 55 Beiträge | ||
| Autor | Tobi8as 8L., Schwetzingen / B-W | 566448 | ||
| Datum | 27.06.2009 13:33 MSG-Nr: [ 566448 ] | 10887 x gelesen | ||
Hallo, die Wertigkeit "polizeilicher" Gesundheitsbeurteilugen hat sich für mich nach folgendem Erlebnis eines Kollegen geändert: Er war ersteintreffendes Rettungsmittel und wurde vom einem Polizisten mit den Worten "Zwei Leichtverletzte - der eine ist eingeklemmt, der andere kriegt schlecht Luft" empfangen... da möchte ich nicht wissen, für wen er die Kategorie "schwer" oder "lebensbedrohlich verletzt" vorsieht :-) Ok, ich kenne mich nicht mit Ermittlungsarbeit aus - daher Regel Nummer eins: Jeder macht seins! Viele Grüsse Tobias | ||||
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