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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unter 18-jährige und Einsätze. Neuer Erlass IM SH. | 148 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 565341 | ||
Datum | 22.06.2009 15:01 MSG-Nr: [ 565341 ] | 122115 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ulrich Cimolino die einen sagen so, die anderen so... Aber Uli, es kann doch nicht wirklich ein verfolgbares Ziel sein den Feuerwehren bundesweit wie in Bayern einen "Volkssturm" von 16-jährigen zur Verfügung zu stellen!? Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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