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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unter 18-jährige und Einsätze. Neuer Erlass IM SH. | 148 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 565261 | ||
Datum | 22.06.2009 08:32 MSG-Nr: [ 565261 ] | 122969 x gelesen | ||
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Geschrieben von Hauke Hammerich In einem neuen Erlass des IM SH hat das IM für alle Feuerwehren in SH darauf hingewiesen, dass unter 18-jährige un FA ohne GA, nichts bei Einsätzen zu suchen haben. hmm, in Bayern wars früher (?) mal so, dass man ab 16 ausserhalb des Gefahrenbereichs eingesetzt wurde (werden konnte?)... Bin mal gespannt, ob die Wehren das so umsetzen wie es oben steht, weil damit auch alle Unterstützungstätigkeiten wegfallen (vom Hydranten anschließen bis zum Funker oder TS-Ma). Und wer meint das wäre alles zu gefährlich, dem rate ich einen Blick vom Fahrrad (ab ? erlaubt) in den Straßenverkehr einer Großstadt oder im ländlichen die (Mit-)Arbeit auf dem Bauernhof. Wie will man eigentlich 8/10/12-jährige bis 18 bei der Stange halten, wenn sie nur "spielen" dürfen? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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