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Thema | Zusatzausbildung nach 'Geräteeinweisung', war:Ausbildung in WGA und RD | 24 Beiträge |
Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 563161 |
Datum | 10.06.2009 14:00 MSG-Nr: [ 563161 ] | 15271 x gelesen |
Atemschutzgeräteträger
Wärmebildkamera
Hi,
da scheint ja inzwischen schon einiges in Bewegung zu sein in Sachen Realbrandausbildung.
Das bringt mich doch glatt auf eine andere Frage: Wo wird denn eine Standortbezogene Ausbildung quasi als "AGT-Lehrgang Teil II" durchgeführt, der für alle neuen AGT verpflichtend ist und so Sachen behandelt wie Schlauchvornahme, WBK, Notfalltraining, SiTr-Einsatz, Rettungstechniken etc. pp.?
Denn m.E. klafft beim Fehlen einer solchen "Intensivausbildung" wie sie bei uns heißt zwischen der Geräteeinweisung und Realbrandausbildung dann ein Riesenloch an fundamentalen Fähigkeiten (außer das ist alles im AGT-Lehrgang enthalten, bisher kenne ich das aber eher anders).
PS: Wernau ist bekannt, nach deren Vorbild haben wir unser Programm aufgezogen ;-)
mkG
Adrian Ridder
Take Care, Be Careful, Stay Safe!
deutscher Teil von firetactics.com
atemschutzunfaelle.eu
"Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen
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| 10.06.2009 13:51 |
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Mich7ael7 K.7, Waldachtal Ausbildung in WGA und RDA wo zwingend vorgeschrieben? |
| 10.06.2009 14:00 |
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Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal |
| 10.06.2009 14:47 |
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., Bremervörde | |