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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Ausstellungsverbot und Rückruf von Feuerwehrstiefeln - war: 2. Unters. | 17 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 562303 | ||
Datum | 05.06.2009 16:34 MSG-Nr: [ 562303 ] | 8449 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Stephanie Göttert wenn Du Dir mal die Mühe gemacht hättesr, zu diesem Thema alles Threads zu lesen und vor allem auch das aktuelle Urteil, hättest Du bemerkt, dass ALLE Stiefel der Firma ab 2003 egal ob mit oder ohne Zertifikat zurückgenommen werden müssen. D.h. die Firma muss auch Stiefel zurückrufen, welchen sie auch ein Zertifikat ausgestellt haben. Es kann nicht gewährleistet werden, dass die Stiefel des Zertifikats würdig sind, da keine Qualitätskontrollen durchgeführt wurden. Aber vorher muss die entsprechende Verfügung rechtskräftig werden. Und das ist jetzt noch nicht der Fall. Die Sache hängt ja noch in den Mühlen der Justiz. MkG Jürgen Mayer Neu: ![]() | ||||
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