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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Aufsichtsplicht (was: Einsatz wärend der Schulzeit) | 1 Beitrag | ||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 562035 | ||
Datum | 04.06.2009 16:58 MSG-Nr: [ 562035 ] | 2862 x gelesen | ||
Ich spalte das ganze mal ab um es etwas allgemeiner zu halten. Geschrieben von Mutschler Kai Naja ich denk das es doch ein Problem für die Schule ist wegen der Aufsichtspflich. Tja, wie weit geht die Aufsichtspflicht? Wie Engmaschig muss man den Schützling beaufsichtigen? Wann endet die Aufsichtsplicht? Was darf man machen um die Aufsichtspflicht durchzusetzen? (Konstruieren wir doch einfach mal dass der Schüler, JFler oder sonstwer sagt: "Ich gehe jetzt!" sich rumdreht und weggeht) Unmittelbarer Zwang? Ab wann verletzt man die Aufsichtspflicht schuldhaft? Alles nicht so einfach mit der Aufsichtspflicht. | ||||
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