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RubrikFeuerwehr-Historik zurück
ThemaZulassung eines LF8 mit H Kennzeichen10 Beiträge
AutorPier8re 8S., schlanstedt / Sachsen Anhalt560425
Datum27.05.2009 09:26      MSG-Nr: [ 560425 ]7958 x gelesen
Infos:
  • 27.05.09 Blogbeitrag: Zulassung von Feuerwehroldtimern

  • Ein altes Einsatzfahrzeug soll verkauft werden. Da ich früher selbst mit dem Fz. zu Einsätzen gefahren bin würde ich es gerne kaufen und restaurieren. Es ist ein 67er Opel Blitz, der vor 7 Jahren abgemeldet und jetzt verkauft werden soll. Ich würde gerne das Fz. restaurieren und als Oldtimer zulassen, da es nicht mehr viele der Fahrzeuge gibt. Für die Zulassung als Oldtimer ist es erforderlich, das das Fz. im originalzustand ist, inkl. Licht und Horn. Wie verhält es sich dann für Fahrten im Staßenverkehr? Abklemmen, abbauen oder unkenntlich machen. Wir haben hier leider nur Prüfer, die von ehem. Feuerwehrfahrzeugen kaum Ahnung haben. Falls jemand irgend etwas schriftliches hat bitte das Gesetz bzw. die Ausnahmeverordnung dazu schreiben



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     27.05.2009 09:26 Pier7re 7S., schlanstedt
     27.05.2009 10:21 Jürg7en 7H., Herne
     27.05.2009 10:27 Chri7sti7an 7K., Klempau, z.Zt. Kiel
     27.05.2009 11:03 Jürg7en 7H., Herne
     27.05.2009 11:29 ., Kastorf/ Kiel
     27.05.2009 11:47 Stef7an 7F., Friedrichshafen
     27.05.2009 12:00 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     27.05.2009 12:08 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     27.05.2009 12:40 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     27.05.2009 17:25 Ulri7ch 7C., Düsseldorf

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