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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Personenbezogene FRN in BaWü | 29 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8ph 8S., Neuenbürg / Württ / Baden-Württemberg | 558046 | ||
Datum | 11.05.2009 14:59 MSG-Nr: [ 558046 ] | 8396 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Fischer Ob man Personen wirklich eine Nummer geben muß sei mal dahin gestellt. Weil Person ohne Funktion braucht m.E. keinen Rufnamen. Und Funktion (ELtr, ALtr,...) hat einen eigenen Klarnamen. OK - dann mal folgendes Beispiel: THL - Stufe 2 oder 3 (ist für das Beispiel jetzt aber auch egal) - 3 PKW + meherere eingl. Pers. Ich meld' mich als Neuenbürg 3 besetzt. Somit weiß die Leitstelle, dass ein möglicher Einsatzleiter auf dem Weg zur E-Stelle ist. Ich selbst weiß zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht, ob Neuenbürg 2 auch auf der Anfahrt ist und ob ich an der Einsatzstelle dann Einsatzleiter, Abschnittsleiter oder sonstwas bin. Gruß Christoph Everybody's Darling is everybody's Depp!!!! (F.J. Strauss) | ||||
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