Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Aussonderungsfrist DIN Krankentrage | 29 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 F.8, Riedenburg / Bayern | 557395 |
Datum | 06.05.2009 11:53 MSG-Nr: [ 557395 ] | 16962 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Hallo Leute,
brauche wieder mal euere Hilfe.
Ich habe heute eine neue DIN Trage ausgepackt und in der Bedienungsanleitung steht nun.
"Die Lebensdauer einer Krankentrage wird bei nicht regelmäßiger Benutzung und sachgemäßer Wartung auf 10 Jahre veranschlagt."
Das heißt für mich, dass die Trage nach 10 Jahren auszumustern ist. "Null problem"
Aber wie ist das nun mit den älteren bzw. schon verhandenen Tragen, sind die jetzt auch nach 10 Jahren auszumustern oder gilt für die was anderes.
Von denen hab ich auch keine Bedienungsanleitung, wo ich nachlesen könnte.
Gilt das jetzt nur für die Neue Trage oder auch für die Alten Tragen?
Gruß Michael
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| 06.05.2009 11:53 |
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Mich7ael7 F.7, Riedenburg | |