Hallo Kameraden,
als Mitarbeiter der Werkfeuerwehr der Adam Opel GmbH, Werk Bochum, möchten wir uns heute auf diesem Weg an alle Werkfeuerwehren im Bundesgebiet wenden. Unser Anliegen hat mit der aktuellen Finanzkrise letztlich nur wenig zu tun. Vielmehr sind hier seit längerem Verhältnisse entstanden, die uns und damit alle Werkfeuerwehren hinterfragen.
Bereits seit 1994 strebt die Geschäftsleitung der Adam Opel GmbH an, die Werkfeuerwehr auszugliedern. Seit dieser Zeit befinden wir uns als Werkfeuerwehrangehörige in einem ständigen Kampf um unseren Arbeitsplatz.
Damals haben wir unter anderem politische Kontakte geknüpft, um bei der Novellierung des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung des Landes Nordrhein-Westfalen mitzuwirken. In § 15 des FSHG vom 10. Februar 1998 ist seitdem festgeschrieben, dass Mitglieder der Werkfeuerwehr nur Werksangehörige sein dürfen.
Gesetzliche Vorgaben außer Kraft setzend
Trotz unserer Bemühungen hat die Adam Opel GmbH immer wieder versucht uns auszulagern. Vorruhestandsregelungen und die Nichtausbildung von Nachwuchs trugen dazu bei, unsere Leistungsfähigkeit weit herunterzufahren. Da wir einer Überprüfung durch den Regierungspräsidenten nicht mehr standhielten, erfolgte eine Anordnung.
Inzwischen sind die Überlegungen allerdings so weit gediehen, uns mit Unterstützung der Berufsfeuerwehr Bochum aufzulösen. Bei einer Umsetzung würde sich der Brandschutz komplett über die Stadt Bochum regeln lassen.
Auswirkungen
Damit hat die Entwicklung einen Punkt erreicht, der alle Kriterien für die Begründung einer Werkfeuerwehr über den Haufen werfen könnte. In der Folge könnten alle Werkfeuerwehren in Frage gestellt werden, wenn Unternehmen solches beabsichtigen.
Wenn eine Abschaffung bei uns über diese Schiene gelingt, wird es einen Erdrutsch bei den Werkfeuerwehren geben, dem wir uns nur gemeinsam entgegenstellen können. Aus diesem Grunde möchten wir hier einmal ein paar Fragen zur Diskussion freigeben, die uns beschäftigen:
Ist es eigentlich versicherungstechnisch möglich, eine Stadt für Produktionsausfälle haftbar zu machen, die entstehen, weil eine Berufsfeuerwehr die Anlagen nicht schalten bzw. nicht wieder anfahren kann (fehlende Anlagenkenntnis)?
Wie arbeiten denn die Berufsfeuerwehren die vielen zusätzlichen Einsätze ohne Personaleinstellungen ab?
Sind die stark erhöhten Anfahrtszeiten (bis zu 100 Prozent) durch Berufsfeuerwehren auf Grund der unzureichenden Ortskenntnis für den Rettungsdienst und Brandschutz nicht mehr von Bedeutung?
Ist es Werkleitern überhaupt bewusst, oder werden sie nur nicht richtig informiert, dass Werkfeuerwehren Brände durch ihre schnelle Eingreifzeit zu 90 Prozent in ihrer Entstehungsphase löschen? Übernehmen Berufsfeuerwehren den Brandschutz, sind Brände durch deren verlängerte Anfahrtszeiten meistens schon zu größerem Schadenfeuer gewachsen. Im schlimmsten Fall kann dadurch die gesamte Standortsicherheit in Frage gestellt sein.
Hat nicht jedes Unternehmen ein erhöhtes Interesse, negative Medienberichte bei Schadenereignissen zu vermeiden? Wie allgemein bekannt ist, stehen Berufsfeuerwehren bei den Medien in einem besonderen Fokus (Mithören des Funkverkehrs).
Wir sind auf Reaktionen gespannt und sehen dem Austausch entgegen.
Mit kameradschaftlichen Gruß
Die Kollegen der Werkfeuerwehr Opel, Werk Bochum
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