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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Darf Kommandant Kauf neuer Schuhe verbieten. | 164 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 556996 | ||
Datum | 03.05.2009 22:12 MSG-Nr: [ 556996 ] | 236996 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas Edelmann Dann machen wir doch mal eine kleine Liste was man so alles pflegen muß: Darf ich ergänzen? - Aufgabenübertragung im Arbeitsschutz / Arbeitsschutzorganisation - Prüfberichte / Prüfdokumentation technischer Geräte und PSA - Jährliche Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilungen - Jährliche Unterweisung nach Gefahrstoffverordnung für die in der Einheit verwendeten Gefahrstoffe, - Jährliche Unterweisung nach Biostoffverordnung (wegen Blutkontakt bei z.B. Verkehrsunfällen) Dazu kommen dann noch die Aktualisierungen der Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Gefahrstoffe, die Aktualisierungen der notwendigen Betriebsanweisungen. Und nein, der Kommandant muss das nicht alles alleine machen. Er darf Aufgaben auch delegieren, hat aber in jedem Fall eine Kontrollpflicht. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | ||||
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