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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Gerätewartausbildung | 48 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 556677 | ||
Datum | 02.05.2009 08:47 MSG-Nr: [ 556677 ] | 13261 x gelesen | ||
Alter ist mit Sicherheit kein Kriterium. Eher schon Erfahrung und Fachwissen. Das sich ein Feuerwehrmann mit Grundausbildung i. d. R. noch am Anfang seiner Feuerwehrkarriere befindet, wird mir wohl niemand hier absprechen wollen. Von daher kann ich es verstehen, dass man mindestens den Truppführer ausgewählt hat. Die Auswahlebene Gruppenführer würde m. E. das Feld der Bewerber einfach zu weit einschränken. Als Gerätewart muss ich mich ggf. mit Gerätschaften auseinandersetzen wo nicht nur der technische Zustand sondern auch der taktische Einsatzwert eine wichtige Rolle spielt und den kann der Truppführer schon besser festlegen als ein Truppmann. Klar wird es immer Geräte geben in die auch der Truppführer taktisch nicht eingewiesen ist. Aber irgendwo muss man doch eine "Mindestanforderung" setzten! Sonst könnte die Stadt ja auch den Straßenfeger ohne Feuerwehrerfahrung mit dieser Aufgabe beauftragen! Für mich persönlich wäre sogar der Lehrgang "Maschinist für Löschfahrzeuge" zwingend erforderlich für die Tätigkeit eines Gerätewarts! Schließlich und endlich darf das aber jeder für sich sehen wie er will. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | ||||
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