Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Unterlassende Hilfeleistung Leitstelle? | 48 Beiträge |
Autor | = an8ony8m =8 a8., 3 / übreall | 554481 |
Datum | 19.04.2009 14:52 MSG-Nr: [ 554481 ] | 15314 x gelesen |
Infos: | 19.06.09 Bericht Salzgitter-Zeitung „Sohn stellt Strafanzeige" mit Stellungnahme der zuständigen Stellen. 26.05.09 Zeitungsartikel vom 26.05.09 21.04.09 Notrufsystem73 - 19222 ist keine Notrufnummer
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Rettungshubschrauber
Rettungshubschrauber
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Seit 2007 sind die Leitstellen vom Landkreis A, Landkreis B und Stadt C zu einer Regionalleitstelle A-B-C zusammengeschlossen.
Im Landkreis A ist in 18 Orten der Rettungsdienst der Stadt D zuständig aufgrund eines Vertrages zwischen Landkreis A und Stadt D.
Am 14.04.2009 zwischen 8:30 Uhr und 9:00 Uhr ging ein Notruf bei der Regionalleistelle A-B-C über
die Notrufnummer 112 ein. Vom Anrufer ist die Ehefrau zusammengebrochen,
hatte keinen Puls mehr, Atmete nicht mehr und war nicht ansprechbar.
Nachdem der Leitstellendisponent die Adresse abfragte, sagte der
Leitstellendisponent in der Regionalleitstelle A-B-C, er solle selber bei
der Leitstelle der Stadt D anrufen. Der Disponent musste diese Rufnummer zwei
mal wiederholen (0XXXX-19222). Der Hilfesuchende musste somit selber in der Leitstelle der Stadt D anrufen.
In dieser Zeit konnte er seine Frau nicht helfen.
Der inzwischen eingetroffene Sohn, Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr setzte erneut Notruf über
die 112 ab und wollte RTH nachfordern. Der RTH ist im Zuständigkeitsbereich der Regionalleitstelle A-B-C stationiert
Diesmal teilte der Disponent mit, er gäbe das weiter zur Rettungsleitstelle der Stadt D. Obwohl der RTH#
über die Regionalleitstelle A-B-C alarmiert wird.
Als dann der RTW und NEF eintrafen, versuchte das Rettungspersonal 30 Minuten die Frau wiederzubeleben.
Leider konnte der Notarzt nur noch den Tod feststellen.
Als der Sohn im laufe des Tages davon erfuhr was beim Notruf geschehen ist, stellte er am nächsten Tag
bei Kriminalpolizei Strafanzeige wegen unterlassene Hilfeleistung, sowie eine Fachaufsichtsbeschwerde bei der
Aufsichtsbehörde.
Es kann doch nicht sein, das das Leitstellenpersonal im Notfall auf dritten verweist, wo es doch deren Aufgabe ist
die Rettungsmaßnamen in Gang zu setzen. Man geht doch davon aus das bei 112 schnell geholfen wird. Der Sohn
kennt zwar die Zuständigkeiten als Insider (FF). Aber woher soll das ein Außenstehender wissen.
Jeder Bürger geht davon aus, das sofort ohne Umwege geholfen wird.
Gruss ...
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| 19.04.2009 14:52 |
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= an7ony7m =7 a7., 3 |
| 19.04.2009 14:58 |
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., Kirchheim unter Teck | |