Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Anzahl Frontblitzer im Kühlergrill | 43 Beiträge |
Autor | Lars8 J.8, Kranenburg / NRW | 553901 |
Datum | 16.04.2009 12:34 MSG-Nr: [ 553901 ] | 20216 x gelesen |
Strassenverkehrzulassungsordnung
Seitliche Blitzer dürften m.E. nach Sonderzulassungen, bzw. Sondergenehmigung des zuständigen SVA sein. Die Polizei Hessen experimentierte selber schon mit seitlichen Blitzern und auffälligeren Fahrzeugbeklebungen.
*Link*
*Link 2*
Meiner Meinung nach nur von Vorteil für die Sichtbarkeit.
Problem ist dabei dann das deutsche Zulassungsrecht. Im § 52 StVZO ist das abschließend geregelt. Somit sind solche Sachen immer Einzelfälle und bedürfen einer Sondergenehmigung.
Dabei sollte aber ein guter Mittelweg gefunden werden. Viele kleine Leuchten, nah bei einander mit unterschiedlichen Blitzmustern, wirken von weitem wie eine flackernde Gesamtmasse, die nicht schneller wahrgenommen wird. Mehrere zusammengeschaltet und räumlich von anders geschalteten getrennt, wirken umso besser, vor allem als LED.
Nichts desto trotz gibt es auch Aufbauhersteller, die mit den Blitzern auf dem Markt so ihr Unwesen treiben sollen - Ich hörte, dass eine Firma LED-Frontblitzer einbaut, welche ansich nur als Heckblitzer zugelassen werden. Ob das so stimmt oder ob bei der Endabnahme der TÜV dazu das OK gibt, entzieht sich meiner Kenntnis.
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