alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Strafgesetzbuch
Rubrikrund um´s FW-Forum zurück
ThemaAusufernde Signaturen, war: tsf-w umbau10 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW553707
Datum15.04.2009 18:41      MSG-Nr: [ 553707 ]5962 x gelesen

Hallo,

dieser Text sollte unter die Rubrik: Forumssoftware...

Ich stelle fest, dass Signaturen wie diese hier
- zunehmen und
- immer länger werden

Geschrieben von Jakob Theobald
Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format.

Ach ja, für die "stillen" Mitleser und besonderen "Freunde" (und ich meine es todernst!!):

§187 StGB
„Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

§ 240
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. (…)
2. (…)
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht


Das halte ich nicht für sinnvoll.
- Es müllt das Forum zu! (Wer häufigere Antworten in Diskussionen mit mehreren solchen Texten als Signatur hat, der hat bald keine Lust mehr, die eigentlichen Texte zu lesen.)
- Ich halte es für müßig, geistig vorgestrig eingestellte Oberkontrolleure damit eines Besseren belehren zu wollen.

Vorschlag:
Signaturen wieder auf den Ursprung begrenzen,
ggf. einen Link auf einen Standard-Meinungsfreiheits-Text im Forumsanhang o.ä. einbauen, der alle entsprechenden Hinweise wiedergibt.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

 antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 15.04.2009 14:07 Jako7b T7., Bischheim tsf-w umbau
 15.04.2009 18:41 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 15.04.2009 18:55 Henn7ing7 R.7, Flensburg
 15.04.2009 21:00 Chri7sto7f S7., Vilseck
 15.04.2009 21:19 ., Dinslaken
 15.04.2009 21:50 Nils7 v.7, Wiesbaden
 15.04.2009 22:29 Dani7el 7M., Jockgrim
 16.04.2009 09:44 Fran7k R7., Eppelborn
 16.04.2009 09:48 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 16.04.2009 05:24 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 16.04.2009 10:41 Chri7sti7an 7 N.7, Frielendorf Obergrenzebach

0.186


Ausufernde Signaturen, war: tsf-w umbau - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt