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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | BGV D 29 (UVV Fahrzeuge) | 40 Beiträge | ||
| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 552873 | ||
| Datum | 10.04.2009 08:29 MSG-Nr: [ 552873 ] | 21984 x gelesen | ||
Geschrieben von Ingo Horn Es sind ja iirc die Unfallkassen, die Originär für die Durchsetzung Ihrer eigenen Vorschriften zuständig sind, oder? Gibts eigentlich eine Aussage der Unfallversicherer hierzu, bzw. hat die schonmal jemand angeschrieben? Ich frage nur, bevor das jetzt jeder tut :-) ich habe bereits angefragt, aber die Antwort ist noch nicht öffentlich zumal ich noch Nachfragen habe... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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