Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Neue FwOrgVO in Thüringen | 31 Beiträge |
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 551935 |
Datum | 05.04.2009 12:06 MSG-Nr: [ 551935 ] | 13631 x gelesen |
Infos: | 01.04.09 ThürFwOrgVO (ab S. 39)
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Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), freiwilliger Zusammenschluss der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutschlands
Innenminister
Innenminister
Innenminister
Hallo,
mag sein das sich ThFV und AGBF irgendwo dagegen waren, allerdings kommt dann bei mir die Frage auf ob mittlerweile Verbände oder andere Vereinigungen die Gesetze verabschieden oder nicht ein Ministerium bzw. die Landesregierung ???
Anhörung klingt für mich als Laien halt :
:"....wir (Gesetzgeber) haben was erarbeitet.....mach du(Bürger oder Interessensvertreter) bitte deine Gedanken über den Entwurf und äußere diese....."
Ist es nicht möglich von höherer Ebene sprich aus dem IM nicht ein "Machtwort" zu sprechen um letztendlich zu sagen:".. ok, wie haben eure Vorschläge zur Kenntnis genommen, haben hier 2-3 Fachleute die diese wohlwollend prüfen,sollten dies Verbesserungen gegenüber unserem Entwurf aus IM sein ,nehmen wir das gern auf oder wollen das auch gern umsetzen,sehen wir in den Vorschlägen keine Verbesserung setzen wir das um was unsere Fachleute erarbeitet haben"
Ohne weiter jetzt in die Politik zu gehen:
Wir leben zwar in einer Demokratie wo jeder seine Meinung zu einer Sache äußern kann, aber auf Deutschland bezogen bei rund 80 Mio. verschiedenen Meinungen kommt man halt am Ende ,wenn jeder was zu sagen haben will ,auf den kleinsten gemeinsamen Nenner.....und das dies irgendwo dann eher hindert als uns vorwärts bringt sollte auch klar sein?!
Ich kenne ja wie gesagt den Gesetzentwurf aus dem IM nicht, da nicht an mich(uns) weitergeleitet.
Aber mit über den Tellerrand hinausschauen meinte ich die im Thread angesprochene Kennzeichnung der Gruppenführer im Einsatz.
Sollte dieses schon so im Gesetzentwurf gefehlt haben, dann hat man in Erfurt halt nicht weiter gedacht bzw. praxisnah gedacht,wie denn die Situation bzw. Alarmierung und Ausrücken der einzelnen Wehren im Freistaat ist.
MkG
Lars
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